Behandlungskosten
Psychotherapie
Die Kosten für die von uns angebotene Verhaltenstherapie einschließlich der Zusatzleistungen (z.B. Fragebogenuntersuchung) werden generell von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfen für Beamte übernommen.
Als Qualifikationsvoraussetzung müssen Psychologische Psychotherapeuten die sogenannte Approbation vorweisen. Um auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, ist zusätzlich eine Zulassung durch die zuständige kassenärztliche Vereinigung notwendig. Im Planungsbereich Wiesbaden sind aufgrund der Niederlassungsbeschränkung viele Psychologische Psychotherapeuten zwar ebenso qualifiziert, können jedoch nicht mit den Krankenkassen, sondern nur mit privaten Krankenversicherungen/ Beihilfe oder auf Selbstzahlerbasis abrechnen.