Behandlungskosten

Psychotherapie

Die Kosten für die von uns angebotene Verhaltenstherapie einschließlich der Zusatzleistungen (z.B. Fragebogenuntersuchung) werden generell von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfen für Beamte übernommen.

Als Qualifikationsvoraussetzung müssen Psychologische Psychotherapeuten die sogenannte Approbation vorweisen. Um auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, ist zusätzlich eine Zulassung durch die zuständige kassenärztliche Vereinigung notwendig. Im Planungsbereich Wiesbaden sind aufgrund der Niederlassungsbeschränkung viele Psychologische Psychotherapeuten zwar ebenso qualifiziert, können jedoch nicht mit den Krankenkassen, sondern nur mit privaten Krankenversicherungen/ Beihilfe oder auf Selbstzahlerbasis abrechnen.

Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte, die Sie zum Erstgespräch mitbringen. Danach muss gegebenenfalls ein Antrag auf die Durchführung einer Verhaltenstherapie gestellt werden. Die Kosten werden bei einer Bewilligung vollständig übernommen.

» Bitte beachten Sie, dass trotz gleicher Qualifikation (s.o) nicht alle Therapeuten in unserem Zentrum die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Dadurch kann es im Vergleich zu Selbstzahlern und Privatpatienten zu längeren Wartezeiten für gesetzlich versicherte Patienten kommen. Dies hat nichts mit einer von uns gewollten Bevorzugung von Privatpatienten zu tun, sondern liegt an den gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen, denen auch wir unterliegen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten ganz oder teilweise, wenn eine Psychotherapie notwendig ist. Ob und in welchem Ausmaß die Kosten erstattet werden ist allerdings von Ihren individuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen abhängig. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor  Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Sie können die Psychotherapie auch selbst bezahlen. In diesem Fall entfallen die Beantragung der Therapie und die Weitergabe Ihrer Diagnose- und Leistungsdaten an die Kostenträger.

Die Honorare werden auf der Basis einer individuellen Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Diese betragen für das Erstgespräch 155,00€.

Wird nach dem Erstgespräch eine Psychotherapie in unserem Hause vereinbart, beträgt die Honorarspanne 168,32€ bis 196,74€ , je nach den Umständen des Einzelfalls, für alle weiteren Therapiesitzungen. Hinzu kommen noch Gebühren für die Auswertung von Fragebogenuntersuchungen beim Erstgespräch und gegebenenfalls zum Abschluss einer bei uns durchgeführten Therapie in Höhe von jeweils 16,90€. Je nach Anforderung weiterer Leistungen (z.B. Berichte und Hausbesuche) können zusätzliche Kosten entstehen, welche nach der GOP abgerechnet werden.

Die Kosten betragen für das Vorgespräch und alle weiteren Sitzungen 185 € für 50 Minuten und können grundsätzlich nicht von der Krankenkasse oder Krankenversicherung erstattet werden. Falls Sie sich nach dem Erstgespräch zu einer Paartherapie entscheiden, kommen zusätzlich noch Gebühren für die Auswertung von Fragebogenuntersuchungen zu Beginn und zum Abschluss der Therapie von insgesamt 33,80 € pro Person hinzu.

Kostenträger übernehmen nur die Kosten zur Therapie einer „behandlungsbedürftigen psychischen Störung“ (z.B. Depression, Angststörung, Alkoholabhängigkeit). Liegt eine psychische Störung nicht vor und es wird eine Beratung zu allgemeinen „Lebensproblemen“ gewünscht, müssen die Kosten als Selbstzahler übernommen werden. Die Honorarspanne pro Sitzung (jeweils 50 Minuten) beträgt 168,32€ bis 196,74€ , je nach den Umständen des Einzelfalls.

Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ermöglicht in manchen Fällen die Kostenübernahme durch Krankenkassen auch bei Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, wenn die Wartezeiten an anderer Stelle zu lang sind. Wir arbeiten nicht nach diesem Verfahren, da u.a. trotz erheblichem Aufwand für die Patienten in zunehmendem Maße mit Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu rechnen ist.